Erhöhung des vergaberechtlichen Mindestentgelts ab dem 1. Januar 2021 von 10,68 Euro auf 10,85 Euro je Zeitstunde

 

Nach dem aktuell geltenden Brandenburgischen Vergabegesetz durfte seit Januar 2020 ein Auftrag der öffentlichen Hand nur an einen Bieter vergeben werden, der sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, seinen „für die Erfüllung der Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten“ ein Bruttoentgelt von mindestens 10,68 Euro zu zahlen. Das gilt für alle Vergaben ab 3.000 Euro.

Dieses Mindestentgelt wird nun zum 1. Januar 2021 auf zunächst 10,85 Euro erhöht, da es gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 BbgVergG ab 2021 jeweils um den Prozentsatz angehoben wird, um den sich der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes (MiLoG) erhöht.

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgvergg#6

https://vergabe.brandenburg.de/brandenburgisches-vergabegesetz

Außerdem hat das Brandenburgische Kabinett am 15. Dezember 2020 grünes Licht für eine weitere Erhöhung des Vergabemindestentgeltes auf 13,00 Euro gegeben. Das Kabinett hat einer dafür erforderlichen Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes zugestimmt. Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht. Sobald der Landtag der Änderung des geltenden Vergabegesetzes zugestimmt hat, wird die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 13,00 Euro zu dem dann definierten Zeitpunkt in Kraft treten.

https://mwae.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=979366

 

Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI zum 1. Januar 2021

Mehr Rechtssicherheit beim Planen und Bauen – Bundesrat stimmt der neuen HOAI zu.

Der Bundesrat hat dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – am 06.11.2020 zugestimmt. Die neue Fassung der HOAI wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die neue Verordnung sieht vor, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können von den Vertragsparteien zur Honorarermittlung herangezogen werden.

Zur Frage der Höhe der Honorare enthält die HOAI Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht.

Den Link zu der diesbezüglichen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) finden Sie hier: Mehr Rechtssicherheit beim Planen und Bauen – Bundesrat stimmt der neuen HOAI zu

 

 

 

Neue Wertgrenzen für den Landesbereich ab 01.10.2020

 

Das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) erhöht mit einer Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung zum 1. Oktober 2020 die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Es gelten folgende neuen Wertgrenzen

Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A Abschnitt 1 (VV Nr. 3.1 zu § 55 LHO) 1.000.000 Euro 100.000 Euro
 Verhandlungsvergabe
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO            (VV Nr. 3.2 zu § 55 LHO) 100.000 Euro 100.000 Euro

Damit werden die Wertgrenzen für den Landesbereich (endlich!) an die geltenden Wertgrenzen im kommunalen Bereich angepasst.

Auslobung International Public Procurement Award

 

Das forum vergabe e.V. vergibt für eine herausragende wissenschaftliche Arbeit zum nationalen, europäischen oder internationalen Vergaberecht den International Public Procurement Award (IPA).
Für den IPA 2021, der mit 5.000 € dotiert ist, können sich Akademiker aus Europa im Alter bis zu 35 Jahren bis zum 30.09.2020 bewerben.
Bei Interesse finden Sie die Auslobung für den IPA 2021 unter www.forum-vergabe.de .

Vergaberechtliche Erleichterungen im Rahmen des Konjunkturpakets – gültig ab 09.07.2020

Das BMWi und das BMI haben vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen durch den Bund verkündet. Sie betreffen im Hinblick auf den Unterschwellenbereich unmittelbar lediglich die Bundesverwaltung. Die Maßnahmen sind Teil des Konjunkturpaketes und sollen bei der Bewältigung der Corona-Krise helfen. Die Regelungen sind in verbindlichen Handlungsleitlinien festgeschrieben und sind am 09.07.2020 in Kraft getreten. Sie gelten bis zum 31.12.2021.

Den Link zu den Regelungen des BMWi finden Sie hier. Und für das BMI hier.