Neue EU-Schwellenwerte seit 01.01.2026
Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren wurden von der EU-Kommission überprüft und zum 01.01.2026 gesenkt.
| EU-Schwellernwerte in Euro |
Ab 01.01.2026 |
Bis 31.12.2025 |
| Bauleistungen |
5.404.000 |
5.538.000 |
| Liefer- und Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber |
216.000 |
221.000 |
| Konzessionen |
5.404.000 |
5.538.000 |
| Liefer- und Dienstleistungen – Obere und oberste Bundesbehörden |
140.000 |
143.000 |
| Liefer- und Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber |
432.000 |
443.000 |
| Liefer- und Dienstleistungen – Bereich Verteidigung und Sicherheit |
432.000 |
443.000 |
| Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber |
*) 750.000 |
*) 750.000 |
| Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber |
*) 1.000.000 |
*) 1.000.000 |
Die neuen Werte wurden im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben (Verordnungen (EU) 2025/2150 und 2025/2152 (Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge) und 2025/2151 (Konzessionen) vom 22.10.2025).
Die Überprüfung der EU-Schwellenwerte erfolgt regelmäßig auf Basis des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement – kurz GPA), das erst ab bestimmten Mindestauftragswerten (Schwellenwerten) gilt. Deren Festlegung im GPA beruht auf einer künstlich geschaffenen Währungseinheit, den sogenannten Sonderziehungsrechten. Diese haben keinen festen Wechselkurs im Verhältnis zum Euro und werden entsprechend der Wechselkursschwankungen von der EU-Kommission im Zweijahresrhythmus neu berechnet.
*) Eine Anpassung der Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen (§ 130 GWB und Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgte nicht. Sie betragen unverändert EUR 750.000 für öffentliche Auftraggeber und EUR 1.000.000 für Sektorenauftraggeber. Es handelt sich um eine rein europäische Regelung, die daher keiner Währungskursanpassung bedarf.
