AVPQ

 


Da wir Ihre Unterlagen einscannen müssen, reichen Sie diese bitte nicht in gehefteter Form ein – vielen Dank dafür! 


Die Eintragung im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) gibt Unternehmen eine rechtssichere Position in Form einer Eignungsvermutung.

Unternehmen, die häufiger an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, können Aufwand und Kosten der Angebotsbearbeitung durch eine Präqualifizierung senken. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem eine Präqualifizierungsstelle diverse im Vergabeverfahren notwendige Dokumente und Angaben – etwa zur Steuerehrlichkeit und zu den Referenzen – prüft und dem Unternehmen im Erfolgsfall ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausstellt. Das Unternehmen muss seinem Angebot dann anstelle einer Vielzahl von Dokumenten zu seiner Eignung nur noch das Zertifikat beifügen.

Gegenüber dem alten PQ-VOL, das 2018 ausgelaufen ist, bietet das neue amtliche Verzeichnis AVPQ mehrere Vorteile:

    1.  Die verpflichtende Anerkennung des AVPQ ist erstmals verbindlich gesetzlich für nationale und EU-Verfahren geregelt – hier gibt es künftig keine Unsicherheiten mehr.
    2. Die Eintragung im AVPQ zieht eine sogenannte Eignungsvermutung nach sich, d.h., mangels anderweitiger konkreter Hinweise oder ganz spezieller auftragsbezogener Anforderungen im Verfahren gilt das eingetragene Unternehmen als geeignet.
    3. Das AVPQ ist mit der von Auftraggebern teilweise verwendeten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) verknüpft, sodass deren Bearbeitung stark erleichtert wird.

Wie vorstehend ausgeführt, hat die Präqualifizierung im AVPQ eine Gültigkeit von einem Jahr und es fallen jährlich folgende Entgelte an:

  • An die Auftragsberatungsstelle sind für das vorlaufende Präqualifizierungsverfahren EUR 180,00 netto zzgl. EUR 34,20 USt. zu zahlen. Der Betrag wird mit Einreichung des Aufnahmeantrages fällig. Nach Eingang des Jahresbeitrages erhalten Sie eine Quittung zugesandt.
  • Hinzu kommt eine gesetzliche Gebühr der IHK Potsdam für die Eintragung in das AVPQ in Höhe von EUR 80,00. Über diesen Betrag erhalten Sie von der IHK Potsdam mit Übersendung des Zertifikates eine gesonderte Rechnung.

Bitte überweisen Sie den Betrag von EUR 214,20 an die Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. auf folgendes Konto:

IBAN: DE96 1805 0000 3302 1286 72

BIC: WELADED1CBN


Da wir Ihre Unterlagen einscannen müssen, reichen Sie diese bitte nicht in gehefteter Form ein – vielen Dank dafür! 


Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.amtliches-verzeichnis.ihk.de. Ansprechpartner für Präqualifizierungen und AVPQ ist in Brandenburg die Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.. Die Aufgabe der Freischaltung in das AVPQ wurde von den Brandenburger Industrie- und Handelskammern gemeinschaftlich für alle Unternehmen auf die Industrie- und Handelskammer Potsdam übertragen.

Flyer Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen:  Flyer AVPQ

Zum AVPQ – Antrag:                                                                       Zum Online-Antrag des AVPQ


Hilfeleistungen für Ihren Antrag:

CPV-Code(-s) online recherchieren:                                                                                                         http://www.cpvcode.de

Übersicht über die einzureichenden Nachweise:                                                                                   Eignungsnachweise des AVPQ

Hinweise zur Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ):

Hinweise zum Onlineantrag des AVPQ

Vordruck Erklärung Referenzen Einzelleistung:                                                                               

Anlage Referenz Einzelleistung des AVPQ

 


Ansprechpartner Präqualifizierung:

Marco Zimmermann
Tel.: 0331 – 95 12 90 98
marco.zimmermann@abst-brandenburg.de