Akzeptanz der Präqualifikation

Bund und Länder empfehlen Akzeptanz der Präqualifikation oder schreiben diese verbindlich vor

Mittels Präqualifizierung können Unternehmen den im Vergabeverfahren erforderlichen Eignungsnachweis deutlich leichter und rechtssicherer führen. Und auch für Vergabestellen verringert sich der Aufwand: präqualifizierte Unternehmen haben eine Vorprüfung durchlaufen und hierbei ihre grundsätzliche Eignung bereits vorab nachgewiesen.

“Für den Liefer- und Dienstleistungsbereich existiert in Deutschland seit 2009 unter dem Dach des Deutschen Industrie- und Handelskammertages ein bundeseinheitliches Präqualifizierungssystem, die ´Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich`(PQ-VOL)” so Anja Theurer, Sprecherin der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen in Deutschland (StKA).

Nach der einschlägigen vergaberechtlichen Regelung, so Theurer, sei es Vergabestellen freigestellt, im Rahmen der Eignungsprüfung PQ-Systeme zu nutzen. Die Länder und auch der Bund selber gingen insofern allerdings weiter: vielfach sei die Akzeptanz speziell der PQ-VOL-Präqualifizierung als bewährtem System ausdrücklich empfohlen oder sogar verbindlich vorgeschrieben.

Theurer weiter: “Um Unternehmen einen Überblick über die jeweilige Rechtslage in Bund und Ländern zu verschaffen, haben die Auftragsberatungsstellen eine Übersicht entwickelt, die unter http://www.abst.de abgerufen werden kann. Besonders erfreulich ist, dass unter Hinweis auf eine Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes, die Einsparpotenziale durch Nutzung von PQ feststellt, nun auch das Bundeswirtschaftsministerium den übrigen Ressorts und den eigenen  nachgeordneten Behörden die Nutzung existierender PQ-Systeme im Bereich der VOL/A ausdrücklich nahelegt.”