Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur LHO – Übernahme der UVgO zum 01. Januar 2019 für Landesbehörden

 

Mit der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO) durch den Erlass des Ministeriums für Finanzen vom 12. November 2018 setzt das Land Brandenburg zum 01. Januar 2019 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nun auch für Landesbehörden in Kraft. Für kommunale Auftraggeber hatte das Land Brandenburg bereits mit der Änderung der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) die UVgO zum 01. Mai 2018 eingeführt. Die UVgO ersetzt die bislang geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A), 1. Abschnitt. Struktuell orientiert sich die UVgO an der für öffentliche Auftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Vergabeverordnung (VgV) mit dem Ziel, die flexiblen Regelungsansätze im neuen Oberschwellenvergaberecht auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Lieferleistungs- und Dienstleistungsbereich auf nationaler Ebene zur Anwendung kommen zu lassen. Zentrale Neuerung in der UVgO ist die Wahlfreiheit  des Auftraggebers zwischen Öffentlicher Ausschreibung und Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb. Für die übrigen Verfahrensarten der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb gibt es besondere Ausnahmetatbestände.

Den Erlass zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur LHO vom 12. November 2018 können Sie hier nachlesen.