Erneute Zulassung des von der ABST Brandenburg geführten Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bis 2023

Die Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. hat erneut die Zulassung des von Ihr geführten Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) als Sammlung von Eignungsnachweisen gemäß § 5 Abs. 1 BbgVergG (Brandenburgisches Vergabegesetz) bis zum 31. August 2023 durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg erhalten.

Das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg führt für Unternehmen die im Rahmen von Vergabeverfahren regelmäßig abgeforderten Nachweise über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Bereich der VOL/A, VOB/A sowie VgV.

Geprüfte Unternehmen erhalten ein Zertifikat, mit dem sie bei öffentlichen Vergaben unbürokratisch ihre Eignung nachweisen können. Das Zertifikat wird in Papierform und zusätzlich in elektronischer Form ausgestellt. Letzteres erleichtert die Abgabe elektronischer Angebote.

Öffentliche Auftraggeber können im ULV bei beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe nach zertifizierten Unternehmen recherchieren. Mit der Aufnahme in das ULV sind Unternehmen daher für potenzielle Auftraggeber ständig präsent.

Erleichterungen für Unternehmen

In der Regel werden bei jeder Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag die Unternehmen aufgefordert immer wieder die gleichen Dokumente zur Eignungsprüfung vorzulegen. Dieser Aufwand wird durch das Zertifikat des Unternehmer-Lieferantenverzeichnisses (ULV) minimiert.

Öffentliche Auftraggeber verlangen bei ihren Auftragsvergaben von den Bewerbern und Bietern zum Nachweis der betrieblichen Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit).

Hieraus ergibt sich für die Unternehmen ein zunehmender Aufwand hinsichtlich Beschaffungskosten und Bearbeitungszeit. Bei falschen oder vergessenen Erklärungen (z. B. keine Originale, Unvollständigkeit, Fristablauf) droht der Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.

Die Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. eine Einrichtung der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in Brandenburg, hat 2005 ein Register eingerichtet, das Unternehmer- und Lieferanten-Verzeichnis für Brandenburg. Hier werden die vorgelegten Erklärungen und Einzelnachweise des Unternehmens auf Vollständigkeit und Aktualität geprüft und abschließend zertifiziert. Das Zertifikat behält für zwölf Monate -ab dem Tag der Ausstellung- seine Gültigkeit.

Auszug aus dem Amtsblatt für Brandenburg vom 07.November 2018
Zulassung von Sammlungen von Eignungsnachweisen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. Oktober 2018

Auf Grund des § 6 Absatz 3 Satz 2 der Brandenburgischen Vergabegesetz-Durchführungsverordnung (BbgVergGDV) vom 16 . Oktober 2012 (GVBl . II Nr . 85), die durch die Verordnung vom 6 . Dezember 2017 (GVBl . II Nr . 68) geändert worden ist, gibt das Ministerium für Wirtschaft und Energie bekannt:

Mit Wirkung vom 1 . September 2018 hat das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg das von der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. geführte Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Lieferungen und Leistungen, Bauleistungen und freiberufliche Leistungen (ULV) mit Bescheid vom 9 . Oktober 2018 als Sammlung von Eignungsnachweisen nach § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) in Verbindung mit § 6 Absatz 2 BbgVergGDV zugelassen.

Gemäß § 5 Absatz 1 BbgVergG haben Auftraggeber eine gültige Bescheinigung über die Eintragung in ein Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 der Vergabeverordnung über Sammlungen von Eignungsnachweisen auch ohne besonderen Hinweis in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen anstelle individueller Einzelnachweise anzuerkennen . Die Zulassung bedeutet, dass die Belege, die elektronisch einzusehen sind, nicht als Einzelbelege zusätzlich angefordert werden dürfen (§ 6 Absatz 4 BbgVergGDV) .