Privatrechtliche Gesellschaften der Kommunen und Vergaberecht

 

Das Ministerium des Inneren und für Kommunales hat in einem Rundschreiben vom 26.08.2019 klargestellt, dass auf Privatrechtsgesellschaften (z. B. GmbH, AG), die vollständig oder teilweise von einer oder mehreren Kommunen gehalten werden, § 30 KomHKV nicht anzuwenden ist (vgl. Ziffer 2.2 Abs.2 des Rundschreibens).

Das vollständige Rundschreiben finden Sie hier.