Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI zum 1. Januar 2021

Mehr Rechtssicherheit beim Planen und Bauen – Bundesrat stimmt der neuen HOAI zu.

Der Bundesrat hat dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – am 06.11.2020 zugestimmt. Die neue Fassung der HOAI wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die neue Verordnung sieht vor, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können von den Vertragsparteien zur Honorarermittlung herangezogen werden.

Zur Frage der Höhe der Honorare enthält die HOAI Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht.

Den Link zu der diesbezüglichen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) finden Sie hier: Mehr Rechtssicherheit beim Planen und Bauen – Bundesrat stimmt der neuen HOAI zu