Änderungen im Vergabegesetz Brandenburg

Vergabemindestentgelt auf 13,00 EUR und Anwendungsgrenze angehoben

Mit Gesetz vom 13.04.2021 wurde das Brandenburgische Vergabegesetz geändert.

Wichtigste neue Regelungen:

  1. Erhöhung des Vergabemindestentgeltes auf 13,00 EUR je Zeitstunde.
  2. Anwendbarkeit des Brandenburgischen Vergabegesetzes für Liefer- und Dienstleistungen ab 5.000 EUR (bisher 3.000 EUR) und
  3. Anwendbarkeit des Brandenburgischen Vergabegesetzes für Bauleistungen ab 10.000 EUR (bisher 3.000 EUR).
  4. Auftraggeber, die an § 55 LHO gebunden sind, sollen zukünftig Aspekte der Qualität und der Innovation sowie sozialer und umweltbezogener
    Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen berücksichtigen. Dies betrifft vor allem Landesvergabestellen und Zuwendungsempfänger.

Die Änderungen treten zum 01. Mai 2021 in Kraft.