VK Saarland: Hochladen im Projektraum ist „Versenden“ im Sinne des § 134 GWB –

bei Einsatz einer Vergabeplattform auf Basis des cosinex Vergabemarktplatzes

Die VK Südbayern hatte vor zwei Jahren im Rahmen eines Kostenbeschlusses (29.03.2019 – Z3-3-3194-1-07-03/19) festgestellt, dass die Bereitstellung einer entsprechenden Information über die im konkreten Fall verwendete Vergabeplattform nicht den Anforderungen an das „Versenden“ einer Information in Textform i.S. des § 134 GWB genügt.

Die VK Saarland hat nun in einem Beschluss vom 22.03.2021 (Az.: 1 VK 06/2020) die Rechtskonformität einer so erfolgten elektronischen Übermittlung für einen Fall bei Einsatz einer Vergabeplattform auf Basis des cosinex Vergabemarktplatzes bestätigt.

Den gesamten im cosinex Blog dazu veröffentlichten Beitrag von Norbert Dippel und Carsten Klipstein mit Hinweisen für die Praxis finden Sie hier.