Erlass des BMI anlässlich der aktuellen Lieferengpässe und Stoffpreisänderungen bei Baustoffen für Bundesbehörden

 

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat angesichts der aktuell drastisch steigenden Preise und  Lieferengpässe bei verschiedenen Baustoffen (wie z. B. Holz, Kunststoffe und Stahl) am 21.05.2021einen Erlass an die Bauverwaltungen in den Ländern übersandt, der für die Bundesverwaltung Anwendung findet.

Für neue Vergabeverfahren gilt: 
Entsprechend der Richtlinie zum Formblatt 225 VHB ist vor Einleitung der Vergabeverfahren zu
prüfen, ob die Voraussetzungen für die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln vorliegen. Ist im Ergebnis der Prüfung eine Stoffpreisgleitklausel zu vereinbaren, sind im Formblatt 225 alle Stoffe, die der Preisgleitung unterworfen werden sollen, mit ihren Ordnungsziffern (LV-Positionen), der entsprechenden GP-Nummer, einem Basiswert 1 inkl. Zeitpunkt seiner Ermittlung und der jeweilige Abrechnungszeitpunkt einzutragen.

Für laufende Vergabeverfahren gilt:
Sofern die Angebotsöffnung noch nicht erfolgt ist, können die Stoffpreisgleitklauseln nachträglich einbezogen und/oder die Ausführungsfristen an die aktuelle Situation angepasst werden. Die Angebotsfrist ist ggf. zu verlängern.
Ist die die Angebotsöffnung bereits erfolgt, ist zu prüfen, ob zur Sicherstellung des Wettbewerbs und zur Vermeidung von Streitigkeiten bei der Bauausführung die Rückversetzung in den Stand vor Angebotsabgabe in Frage kommt, um Stoffpreisgleitklauseln einbeziehen und/oder die Ausführungsfristen verlängern zu können.

Für bestehende Verträge gilt:
Bestehende Verträge sind einzuhalten. Eine Anpassung kommt nur in besonders begründeten Ausnahmefällen im Rahmen von § 58 BHO und der dazu ergangenen VV–BHO in Betracht. Ein Rechtsanspruch auf Änderung oder Aufhebung des Vertrages könnte dem Auftragnehmer aufgrund der „Störung der Geschäftsgrundlage“ (§ 313 Abs. 1 BGB) zustehen.

Die Einzelheiten des Erlasses nebst Anlage sowie eine Anleitung zur Verfolgung der Preisentwicklung bestimmter Baustoffe finden Sie hier: 2021-05-21_BWI7_70437_9#3_Materialengpaesse_m_Anlagen