Rundschreiben des MWAEK zum Direktauftrag
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg hat am 21.07.2025 ein Rundschreiben mit Hinweisen zum Direktauftrag versandt.
1) Für Direktaufträge besteht keine Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters nach dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), eine Abfrage ist allerdings möglich und wird dringend empfohlen.
2) Für Direktaufträge besteht keine Pflicht zur Meldung an die Vergabestatistik nach der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO).
3) Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet auf Direktaufträge keine Anwendung.
4) Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet auf Direktaufträge keine Anwendung.
5) Das Brandenburgische Mittelstandsförderungsgesetz (BbgMFG) findet auf Direktaufträge keine Anwendung.
6) Aber: Die Binnenmarktrelevanz ist auch bei Direktaufträgen zu prüfen und zu beachten.
7) Allgemeine Hinweise.
Das Rundschreiben finden Sie hier: 2025-07-21_Rundschreiben zum Direktauftrag_MWAEK