DIHK-Stellungnahme zum Vergabebeschleunigungsgesetz

Die DIHK hat am 28.07.2025 eine Stellungnahme zu einem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 22.07.2025 abgegeben:

Vereinfachung als Ziel aufgegeben:

Die Vereinfachung des Vergaberechts für Unternehmen ist zu Recht aus dem Gesetzestitel entfernt: die Maßnahmen reichen für Bieter bei Weitem nicht aus: Es bedarf dringend weiterer Anstrengungen, nicht zuletzt auch auf Länderebene und bei jeder einzelnen Ausschreibung.

Wertgrenzen strittig:

Die unangemessene Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge auf 50.000 EUR entzieht weite Teile der öffentlichen Beschaffung dem Vergaberecht und damit dessen Zielen Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Korruptionsprävention.

Nachhaltigkeit unsicher:

Der einstweilige Wegfall von zwingenden umfangreichen Kriterien sozialer und umweltbezogener Vergaben (sog. Nachhaltigkeitsziel) ist sehr positiv. Die neue Verordnungsermächtigung für die Beschaffung von „klimafreundlichen“ Produkten oder Dienstleistungen sollte klar definiert werden oder entfallen.

Rechtsschutz bewahren:

Die Abschaffung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer ist eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung des Rechtsschutzes und wird zu einer spürbaren Verschlechterung der Qualität öffentlicher Ausschreibungen führen.


Die gesamte Stellungnahme können Sie hier abrufen.