Für in Berlin tätige Unternehmen: Landesmindestlohn zum 01.01.2026 auf 14,84 Euro weiter gestiegen

Nach Inkrafttreten einer Änderung des Landesmindestlohngesetzes in Berlin (LMiLoG) zum 01.12.2025 – mit einem Landesmindestlohn von 13,69 Euro – hat der Berliner Senat von der neuen Befugnis in § 9 Abs. 2 LMiLoG Gebrauch gemacht und zum 01.01.2026 den Landesmindestlohn auf 14,84 Euro brutto je Zeitstunde weiter erhöht.

Ebenfalls festgelegt wurde eine Anhebung des Landesmindestlohns ab dem 01.01.2027 auf 15,58 Euro brutto je Zeitstunde.

Dies geht aus der „Dritten Verordnung zur Erhöhung des Mindestlohns nach § 9 Abs. 1 des Landesmindestlohngesetzes (Dritte Berliner Mindestlohnverordnung) vom 09.12.2025 hervor (vgl. GVBl. Nr. 36 vom 23.12.2025 – Seite 661).


Die Dritte Berliner Mindestlohnverordnung lautet:

§ 1    Höhe des Mindestlohns
Der Mindestlohn nach § 9 Absatz 1 des Landesmindestlohngesetzes beträgt

  1. ab 1. Januar 2026 14,84 Euro brutto je Zeitstunde
  2. ab 1. Januar 2027 15,58 Euro brutto je Zeitstunde.

§ 2    Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.