Erhöhte Wertgrenzen in Brandenburg

Seit dem 17.06. bzw. 18.06.2025 gelten in Brandenburg sowohl für Kommunen als auch für Landesvergabestellen und Fördermittelempfänger erhöhte Wertgrenzen.

Die dafür erforderlichen Änderungen des § 28 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) und der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung (VV zu § 55 LHO) wurden von den jeweils zuständigen Ministerien vorgenommen.


Kommunale Vergabestellen

Bauleistungen (§ 28 Abs. 2 Nr. 3 KomHKV)

— Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Bauleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) werden von 3.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.

— Für die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze auf 1.000.000 Euro angehoben.

— Bis zum 31. Dezember 2030 gilt darüber hinaus, dass eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb auch dann zulässig ist, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 2 Millionen Euro nicht erreicht und die Vergabe im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb einer Geflüchtetenunterkunft steht; dies gilt auch für die Einrichtung und den Betrieb der durch die vermehrte Aufnahme von Geflüchteten betroffenen sozialen Infrastruktur, insbesondere Schulen, Kitas, Horte und Jugendfreizeiteinrichtungen.

Liefer- und Dienstleistungen (§ 28 Abs. 3 KomHKV)

— Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) werden von 1.000 Euro bzw. 3.000 Euro (befristet bis 31.12.2025) auf 100.000 Euro angehoben (§ 28 Abs. 3 S. 1 Nr. 6)

— Eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und eine Verhandlungsvergabe von Liefer- und Dienstleitungen sind bis zum Erreichen des EU-Schwellenwertes möglich § 28 Abs. 3 S. 2 KomHKV

28 KomHVK finden Sie hier und die Verordnung zur Änderung der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung vom 17. Juni 2025 hier.


Landesvergabestellen und Fördermittelempfänger

Die Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung (VV zu § 55 LHO) wurden wie folgt geändert:

— Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) werden von 1.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.

— Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben.

— Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen werden die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich zugelassen, solange der geschätzte Auftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nach § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (für klassische Auftragsvergabe aktuell 221.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen) nicht erreicht. Es erfolgt eine Dynamisierung des Bezuges zu den jeweils gültigen EU-Schwellenwerten.

— Darüber hinaus wird die Wertgrenze für Veröffentlichungen auf dem Vergabemarktplatz von 10.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben, um einen Gleichklang mit den angehobenen Wertgrenzen für Direktaufträge herzustellen.

Die entsprechende Pressemitteilung des Finanzministeriums finden Sie hier.


 

Bundesregierung setzt Vergaberecht auf die Tagesordnung

Quelle: cosinex Blog. URL: https://csx.de/rCdrc.

Noch vor der Sommerpause sollen zentrale Forderungen zu Vergabe und öffentlicher Beschaffung von der Bundesregierung beschlossen werden. Darauf verständigte sich die Koalition im Rahmen eines Sofortprogramms.

Dieses hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD Ende Mai auf seinem ersten Zusammentreffen verabschiedet. Bis zum Sommer soll die Umsetzung von rund 60 Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag begonnen werden, darunter auch die Reform des Vergaberechts und die Bundestariftreue.

„Vereinfachen, beschleunigen und digitalisieren“

Bis zur Mitte des Jahres soll für jeden sichtbar werden, dass es mit Deutschland vorangeht. Dazu werden wir prioritär die nachfolgend genannten Maßnahmen umsetzen.

So leitet die Koalition das Ende Mai beschlossene, vierseitige Sofortprogramm ein. Zu den Vorhaben zählt sowohl die Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung des Vergaberechts, als auch die Stärkung der Tariftreue im Rahmen des Bundestariftreuegesetzes.

Damit stehen die zentralen, vergaberechtlichen Vorhaben des erst Anfang April beschlossenen Koalitionsvertrags bereits auf der Agenda. In ihm vereinbarten die Koalitionäre, „das Vergaberecht auf nationaler und europäischer Ebene für Lieferungen und Leistungen aller Art für Bund, Länder und Kommunen zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren“.

Bundestariftreue

Für den zweiten Versuch eines Bundestariftreuegesetzes wird voraussichtlich erneut das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von Bärbel Bas die Federführung übernehmen. Es soll dem Koalitionsvertrag zufolge für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro und für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung ab 100.000 Euro gelten. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen „auf ein absolutes Minimum“ begrenzt werden.

Kabinettsbeschlüsse vor Mitte Juli?

Die Vorhaben sollen bis zur Sommerpause durchs Kabinett gehen, um dann dem Bundestag zugeleitet zu werden. Legt man für deren Beginn die letzte Sitzungswoche des Bundestags zugrunde, die vom 7. bis zum 11. Juli stattfindet, dann dürften sehr zeitnah Referentenentwürfe aus den Ministerien zu erwarten sein. Mit deren Vorliegen werden wir sie umgehend im cosinex Blog vorstellen und analysieren.

Reaktionen der Verbandslandschaft

Die Ankündigung rief bereits einige Verbände auf den Plan. So forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund am 30. Mai, das Bundestariftreuegesetz schnell auf den Weg zu bringen.

Der Energieberatendenverband GIH begrüßte, dass die Bundesregierung bereits bis Mitte des Jahres zentrale Vorhaben anpacken will. Die Erleichterungen im Vergaberecht und Wohnungsbau unterstütze der Branchenverband ausdrücklich.

Quellen und Links

 

Tagesordnung des 16. Vergaberechtstags Brandenburg am 22.05.2025

Wir freuen uns, Ihnen nunmehr die aktuelle Tagesordnung unseres 16. Vergaberechtstags Brandenburg vorstellen zu dürfen:


08:00 Uhr           Einlassbeginn


09:00 Uhr           Ralph Bührig
Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam und Vorsitzender der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Begrüßung


09:15 Uhr           Prof. Dr. Susanne Mertens

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Fachanwältin für Informationstechnologierecht und Honorarprofessorin für Bauvertrags- und Vergaberecht an der Bergischen Universität Wuppertal
3-2-1 Zuschlag: Direkt oder darf´s ein bisschen Wettbewerb sein?
(inkl. 15-minütiger Diskussion)


10:15 Uhr           Kaffeepause mit Kuchen


10:45 Uhr           Alik Dörn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Master of Laws (LL.M.) und Partner bei der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner in Frankfurt am Main
Keine Angst vor Nachhaltigkeit!
(inkl. 15-minütiger Diskussion


11:45 Uhr           Dr. Wolfram Krohn
Rechtsanwalt, Master of Public Administration und Partner im Berliner Büro der Rechtsanwaltskanzlei Dentons.
Pfuscher, Schummler, schwarze Schafe: Wie vermeidet man Stolpersteine beim Ausschluss?
(inkl. 15-minütiger Diskussion)


12:45 Uhr           Mittagspause mit Buffet


13:45 Uhr           Jörg Wiedemann
Richter am Oberlandesgericht und Mitglied des Vergabesenates, Naumburg (Saale)
Die Leistungsbeschreibung – das zentrale Steuerungsinstrument des Auftraggebers
(inkl. 15-minütiger Diskussion)


14:45 Uhr           Norbert Dippel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Bonn
Die Markterkundung – Bewährte Praxis und häufige Fehlerquellen

(inkl. 15-minütiger Diskussion)


15:45 Uhr           Kaffeepause mit Kuchen


16:15 Uhr           Dr. Thomas Mestwerdt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und Gründungspartner der Kanzlei MD Rechtsanwälte in Potsdam.
Formulare bei der Vergabe von Bauleistungen: Augen auf bei der Auswahl!
(inkl. 15-minütiger Diskussion)


17:15 Uhr              Ende der Veranstaltung 


Sie können sich die Tagesordnung hier herunterladen.

Brandenburg plant Wertgrenzenerhöhung für Direktaufträge auf 100.000 Euro

Die Landesregierung hat am 18.03.2025 ihre 20-seitige 100-Tage-Bilanz vorgestellt: “Bewährtes sichern. Neues schaffen. Die ersten 100 Tage der 8. Legislaturperiode – 18. März 2025”

Auf Seite 5 heißt es:
„Um die mittelständische Wirtschaft und vor allem das Handwerk zu stärken, wird die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand deutlich vereinfacht und entbürokratisiert. Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sollen zukünftig bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) direkt beauftragt werden können. Dies ist ein Schritt zur Bekämpfung des Investitionsstaus zur Entlastung der Verwaltungen der Kommunen.“

Angaben zum Zeitplan der Umsetzung sind weder der Unterlage noch Äußerungen von Ministerpräsident Dietmar Woidke zu entnehmen. Wir werden dazu weiter berichten.

Die Pressemitteilung der Landesregierung vom 18.03.2025 finden Sie hier.