Tagesordnung des 16. Vergaberechtstags Brandenburg am 22.05.2025

Wir freuen uns, Ihnen nunmehr die aktuelle Tagesordnung unseres 16. Vergaberechtstags Brandenburg vorstellen zu dürfen:


08:00 Uhr           Einlassbeginn


09:00 Uhr           Ralph Bührig
Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam und Vorsitzender der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Begrüßung


09:15 Uhr           Prof. Dr. Susanne Mertens

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Fachanwältin für Informationstechnologierecht und Honorarprofessorin für Bauvertrags- und Vergaberecht an der Bergischen Universität Wuppertal
3-2-1 Zuschlag: Direkt oder darf´s ein bisschen Wettbewerb sein?
(inkl. 15-minütiger Diskussion)


10:15 Uhr           Kaffeepause mit Kuchen


10:45 Uhr           Alik Dörn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Master of Laws (LL.M.) und Partner bei der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner in Frankfurt am Main
Keine Angst vor Nachhaltigkeit!
(inkl. 15-minütiger Diskussion


11:45 Uhr           Dr. Wolfram Krohn
Rechtsanwalt, Master of Public Administration und Partner im Berliner Büro der Rechtsanwaltskanzlei Dentons.
Pfuscher, Schummler, schwarze Schafe: Wie vermeidet man Stolpersteine beim Ausschluss?
(inkl. 15-minütiger Diskussion)


12:45 Uhr           Mittagspause mit Buffet


13:45 Uhr           Jörg Wiedemann
Richter am Oberlandesgericht und Mitglied des Vergabesenates, Naumburg (Saale)
Die Leistungsbeschreibung – das zentrale Steuerungsinstrument des Auftraggebers
(inkl. 15-minütiger Diskussion)


14:45 Uhr           Norbert Dippel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Bonn
Die Markterkundung – Bewährte Praxis und häufige Fehlerquellen

(inkl. 15-minütiger Diskussion)


15:45 Uhr           Kaffeepause mit Kuchen


16:15 Uhr           Dr. Thomas Mestwerdt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und Gründungspartner der Kanzlei MD Rechtsanwälte in Potsdam.
Formulare bei der Vergabe von Bauleistungen: Augen auf bei der Auswahl!
(inkl. 15-minütiger Diskussion)


17:15 Uhr              Ende der Veranstaltung 


Sie können sich die Tagesordnung hier herunterladen.

Brandenburg plant Wertgrenzenerhöhung für Direktaufträge auf 100.000 Euro

Die Landesregierung hat am 18.03.2025 ihre 20-seitige 100-Tage-Bilanz vorgestellt: “Bewährtes sichern. Neues schaffen. Die ersten 100 Tage der 8. Legislaturperiode – 18. März 2025”

Auf Seite 5 heißt es:
„Um die mittelständische Wirtschaft und vor allem das Handwerk zu stärken, wird die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand deutlich vereinfacht und entbürokratisiert. Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sollen zukünftig bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) direkt beauftragt werden können. Dies ist ein Schritt zur Bekämpfung des Investitionsstaus zur Entlastung der Verwaltungen der Kommunen.“

Angaben zum Zeitplan der Umsetzung sind weder der Unterlage noch Äußerungen von Ministerpräsident Dietmar Woidke zu entnehmen. Wir werden dazu weiter berichten.

Die Pressemitteilung der Landesregierung vom 18.03.2025 finden Sie hier.

Verlängerung der Regelungen für Kommunen für Direktaufträge und Vergaben im Kontext mit Flüchtlingsunterkünften

Die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) wurde am 27.11.2024 zum 01.01.2025 geändert.

Die Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge finden sich nunmehr nicht mehr in § 30, sondern im neuen § 28 KomHKV.

Die befristeten Erleichterungen für kommunale Vergabestellen für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen (EUR 3.000,-) und Vergaben im Kontext mit Flüchtlingsunterkünften wurden bis zum 31.12.2025 verlängert. Die Wertgrenzen für Vergabeverfahren wurden beibehalten.

Den neuen § 28 KomHKV finden Sie hier.



Nachfolgend eine Übersicht der für alle Vergabestellen in Brandenburg geltenden Wertgrenzen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich:

Bauleistungen – VOB/A Liefer- / Dienstleistungen – UVgO  
Freihändige Vergabe Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe Beschränkte
Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Geltung für
EUR 100.000, –

Ziffer 3.1 VV zu
§ 55 LH

EUR 1.000.000, –

Ziffer 3.1 VV zu
§ 55 LHO

EUR 100.000, –

Ziffer 3.2 VV zu
§ 55 LHO

EUR 100.000, –

Ziffer 3.2 VV zu
§ 55 LHO

Landesvergabestellen & Fördermittelempfänger
EUR 100.000, –

§ 28 Abs. 2 S. 2 KomHKV

EUR 1.000.000, –

§ 28 Abs. 2 S. 2 KomHKV

EUR 100.000, –

§ 28 Abs. 3 S. 2 KomHKV

EUR 100.000, –

§ 28 Abs. 3 S. 2 KomHKV

Kommunale Vergabestellen


 

Vergabehandbuch für Unternehmen

Mit diesem Vergabehandbuch möchten wir Brandenburger Unternehmen einen Leitfaden an die Hand geben, der ihnen den Einstieg in das komplexe Vergaberecht erleichtert bzw. bestehende Kenntnisse an der ein oder anderen Stelle vertieft. Es enthält einen kompakten (30-seitigen) Überblick über das Vergaberecht mit Praxistipps und außerdem eine Auswahl an praxisrelevanten vergaberechtlichen Vorschriftentexten.


Für Mitgliedsunternehmen der Brandenburger Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern ist das Vergabehandbuch kostenlos. Sie können es versandkostenfrei bei uns bestellen.

Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an Herrn Marco Zimmermann (marco.zimmermann(at)abst-brandenburg.de) mit Angabe Ihrer Kontaktdaten.


Ihr Team der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.