Bundesregierung setzt Vergaberecht auf die Tagesordnung

Quelle: cosinex Blog. URL: https://csx.de/rCdrc.

Noch vor der Sommerpause sollen zentrale Forderungen zu Vergabe und öffentlicher Beschaffung von der Bundesregierung beschlossen werden. Darauf verständigte sich die Koalition im Rahmen eines Sofortprogramms.

Dieses hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD Ende Mai auf seinem ersten Zusammentreffen verabschiedet. Bis zum Sommer soll die Umsetzung von rund 60 Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag begonnen werden, darunter auch die Reform des Vergaberechts und die Bundestariftreue.

„Vereinfachen, beschleunigen und digitalisieren“

Bis zur Mitte des Jahres soll für jeden sichtbar werden, dass es mit Deutschland vorangeht. Dazu werden wir prioritär die nachfolgend genannten Maßnahmen umsetzen.

So leitet die Koalition das Ende Mai beschlossene, vierseitige Sofortprogramm ein. Zu den Vorhaben zählt sowohl die Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung des Vergaberechts, als auch die Stärkung der Tariftreue im Rahmen des Bundestariftreuegesetzes.

Damit stehen die zentralen, vergaberechtlichen Vorhaben des erst Anfang April beschlossenen Koalitionsvertrags bereits auf der Agenda. In ihm vereinbarten die Koalitionäre, „das Vergaberecht auf nationaler und europäischer Ebene für Lieferungen und Leistungen aller Art für Bund, Länder und Kommunen zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren“.

Bundestariftreue

Für den zweiten Versuch eines Bundestariftreuegesetzes wird voraussichtlich erneut das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von Bärbel Bas die Federführung übernehmen. Es soll dem Koalitionsvertrag zufolge für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro und für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung ab 100.000 Euro gelten. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen „auf ein absolutes Minimum“ begrenzt werden.

Kabinettsbeschlüsse vor Mitte Juli?

Die Vorhaben sollen bis zur Sommerpause durchs Kabinett gehen, um dann dem Bundestag zugeleitet zu werden. Legt man für deren Beginn die letzte Sitzungswoche des Bundestags zugrunde, die vom 7. bis zum 11. Juli stattfindet, dann dürften sehr zeitnah Referentenentwürfe aus den Ministerien zu erwarten sein. Mit deren Vorliegen werden wir sie umgehend im cosinex Blog vorstellen und analysieren.

Reaktionen der Verbandslandschaft

Die Ankündigung rief bereits einige Verbände auf den Plan. So forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund am 30. Mai, das Bundestariftreuegesetz schnell auf den Weg zu bringen.

Der Energieberatendenverband GIH begrüßte, dass die Bundesregierung bereits bis Mitte des Jahres zentrale Vorhaben anpacken will. Die Erleichterungen im Vergaberecht und Wohnungsbau unterstütze der Branchenverband ausdrücklich.

Quellen und Links

 

Tagesordnung des 16. Vergaberechtstags Brandenburg am 22.05.2025

Wir freuen uns, Ihnen nunmehr die aktuelle Tagesordnung unseres 16. Vergaberechtstags Brandenburg vorstellen zu dürfen:


08:00 Uhr           Einlassbeginn


09:00 Uhr           Ralph Bührig
Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam und Vorsitzender der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Begrüßung


09:15 Uhr           Prof. Dr. Susanne Mertens

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Fachanwältin für Informationstechnologierecht und Honorarprofessorin für Bauvertrags- und Vergaberecht an der Bergischen Universität Wuppertal
3-2-1 Zuschlag: Direkt oder darf´s ein bisschen Wettbewerb sein?
(inkl. 15-minütiger Diskussion)


10:15 Uhr           Kaffeepause mit Kuchen


10:45 Uhr           Alik Dörn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Master of Laws (LL.M.) und Partner bei der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner in Frankfurt am Main
Keine Angst vor Nachhaltigkeit!
(inkl. 15-minütiger Diskussion


11:45 Uhr           Dr. Wolfram Krohn
Rechtsanwalt, Master of Public Administration und Partner im Berliner Büro der Rechtsanwaltskanzlei Dentons.
Pfuscher, Schummler, schwarze Schafe: Wie vermeidet man Stolpersteine beim Ausschluss?
(inkl. 15-minütiger Diskussion)


12:45 Uhr           Mittagspause mit Buffet


13:45 Uhr           Jörg Wiedemann
Richter am Oberlandesgericht und Mitglied des Vergabesenates, Naumburg (Saale)
Die Leistungsbeschreibung – das zentrale Steuerungsinstrument des Auftraggebers
(inkl. 15-minütiger Diskussion)


14:45 Uhr           Norbert Dippel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Bonn
Die Markterkundung – Bewährte Praxis und häufige Fehlerquellen

(inkl. 15-minütiger Diskussion)


15:45 Uhr           Kaffeepause mit Kuchen


16:15 Uhr           Dr. Thomas Mestwerdt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und Gründungspartner der Kanzlei MD Rechtsanwälte in Potsdam.
Formulare bei der Vergabe von Bauleistungen: Augen auf bei der Auswahl!
(inkl. 15-minütiger Diskussion)


17:15 Uhr              Ende der Veranstaltung 


Sie können sich die Tagesordnung hier herunterladen.

Brandenburg plant Wertgrenzenerhöhung für Direktaufträge auf 100.000 Euro

Die Landesregierung hat am 18.03.2025 ihre 20-seitige 100-Tage-Bilanz vorgestellt: “Bewährtes sichern. Neues schaffen. Die ersten 100 Tage der 8. Legislaturperiode – 18. März 2025”

Auf Seite 5 heißt es:
„Um die mittelständische Wirtschaft und vor allem das Handwerk zu stärken, wird die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand deutlich vereinfacht und entbürokratisiert. Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sollen zukünftig bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) direkt beauftragt werden können. Dies ist ein Schritt zur Bekämpfung des Investitionsstaus zur Entlastung der Verwaltungen der Kommunen.“

Angaben zum Zeitplan der Umsetzung sind weder der Unterlage noch Äußerungen von Ministerpräsident Dietmar Woidke zu entnehmen. Wir werden dazu weiter berichten.

Die Pressemitteilung der Landesregierung vom 18.03.2025 finden Sie hier.

Verlängerung der Regelungen für Kommunen für Direktaufträge und Vergaben im Kontext mit Flüchtlingsunterkünften

Die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) wurde am 27.11.2024 zum 01.01.2025 geändert.

Die Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge finden sich nunmehr nicht mehr in § 30, sondern im neuen § 28 KomHKV.

Die befristeten Erleichterungen für kommunale Vergabestellen für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen (EUR 3.000,-) und Vergaben im Kontext mit Flüchtlingsunterkünften wurden bis zum 31.12.2025 verlängert. Die Wertgrenzen für Vergabeverfahren wurden beibehalten.

Den neuen § 28 KomHKV finden Sie hier.



Nachfolgend eine Übersicht der für alle Vergabestellen in Brandenburg geltenden Wertgrenzen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich:

Bauleistungen – VOB/A Liefer- / Dienstleistungen – UVgO  
Freihändige Vergabe Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe Beschränkte
Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Geltung für
EUR 100.000, –

Ziffer 3.1 VV zu
§ 55 LH

EUR 1.000.000, –

Ziffer 3.1 VV zu
§ 55 LHO

EUR 100.000, –

Ziffer 3.2 VV zu
§ 55 LHO

EUR 100.000, –

Ziffer 3.2 VV zu
§ 55 LHO

Landesvergabestellen & Fördermittelempfänger
EUR 100.000, –

§ 28 Abs. 2 S. 2 KomHKV

EUR 1.000.000, –

§ 28 Abs. 2 S. 2 KomHKV

EUR 100.000, –

§ 28 Abs. 3 S. 2 KomHKV

EUR 100.000, –

§ 28 Abs. 3 S. 2 KomHKV

Kommunale Vergabestellen