Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Leitfaden zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)

Mit der EU-Vergaberechtsreform hat der EU-Gesetzgeber die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingeführt, die die Eignungsprüfung durch eine in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche Form der Eigenerklärung vorstrukturieren und erleichtern soll: Die EEE stellt einen vorläufigen Beleg der Eignung eines Unternehmens und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen dar und ersetzt vorläufig die Vorlage von Nachweisen. Öffentliche Auftraggeber müssen die EEE akzeptieren, wenn sie vom Unternehmen vorgelegt wird. Sie dürfen, müssen die EEE ihren Vergabeunterlagen aber nicht beifügen.

Die EEE kann über einen elektronischen Online-Dienst der EU-Kommission ausgefüllt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt (Stand: September 2016). Dieser Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars. Dabei wird auch ein Bezug hergestellt zwischen den Regelungen des deutschen Vergaberechts einerseits und dem für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlichen EEE-Formular andererseits.

Der Leitfaden ist hier verfügbar.