Hinweiserlass des BMUB zur VOB/B nach der BGB-Novelle zum Bauvertragsrecht

Am 18.05.2017 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einen Hinweiserlass zur Reform des Bauvertragsrechts im BGB sowie zur Anwendung der VOB/B im Bundeshochbau übermittelt. Danach ist die VOB/B im Bundeshochbau auch weiterhin als vertragliche Grundlage zu vereinbaren. Wird die VOB/B ohne inhaltliche Änderungen insgesamt vereinbart, wird sie auch weiterhin nicht am BGB gemessen. Die Rechtslage ist insoweit unverändert. Im Übrigen fasst der Hinweiserlass den Kerninhalt des am 04.05.2017 verkündeten Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts unter Hinweis auf das in Kraft treten zum 1. Januar 2018 zusammen und enthält in der Anlage eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte dieses Gesetzes. Den vollständigen Hinweiserlass nebst Anlage des BMUB können Sie hier nachlesen.