Vergaberechtliche Erleichterungen im Rahmen des Konjunkturpakets – gültig ab 09.07.2020

Das BMWi und das BMI haben vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen durch den Bund verkündet. Sie betreffen im Hinblick auf den Unterschwellenbereich unmittelbar lediglich die Bundesverwaltung. Die Maßnahmen sind Teil des Konjunkturpaketes und sollen bei der Bewältigung der Corona-Krise helfen. Die Regelungen sind in verbindlichen Handlungsleitlinien festgeschrieben und sind am 09.07.2020 in Kraft getreten. Sie gelten bis zum 31.12.2021.

Den Link zu den Regelungen des BMWi finden Sie hier. Und für das BMI hier.