Neue EU-Schwellenwerte seit 01.01.2024

Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren wurden von der EU-Kommission überprüft und zum 01.01.2024 erhöht.

EU- Schwellenwerte in Euro:

Ab 01.01.2024 Bis 31.12.2023
Bauleistungen    5.538.000 5.382.000
Liefer- und Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber    221.000    215.000
Konzessionen 5.538.000 5.382.000
Liefer- und Dienstleistungen – Obere und oberste Bundesbehörden        143.000    140.000
Liefer- und Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber- Obere und oberste Bundesbehörden        443.000    431.000
Liefer- und Dienstleistungen – Verteidigung/Sicherheit – Obere und oberste Bundesbehörden        443.000    431.000
Soziale und andere besondere Dienstleistungen Öffentliche Auftraggeber      750.000 *      750.000 *
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber   1.000.000 *   1.000.000 *

* Eine Anpassung der Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht. Sie betragen unverändert EUR 750.000 für öffentliche Auftraggeber und EUR 1.000.000 für Sektorenauftraggeber.

Die neuen Werte wurden im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben (Verordnungen (EU) 2023/2495, 2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 vom 15.11.2023).

Die Überprüfung der EU-Schwellenwerte erfolgt auf Basis des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement – kurz GPA). Die Änderung alle zwei Jahre ist erforderlich, weil die Festlegung im GPA auf einer künstlich geschaffenen Währungseinheit beruht, den sogenannten Sonderziehungsrechten. Diese haben keinen festen Wechselkurs im Verhältnis zum Euro und werden entsprechend der Wechselkursschwankungen von der EU-Kommission im Zweijahresrhythmus neu berechnet.