Erhöhte Wertgrenzen in Brandenburg
Seit dem 17.06. bzw. 18.06.2025 gelten in Brandenburg sowohl für Kommunen als auch für Landesvergabestellen und Fördermittelempfänger erhöhte Wertgrenzen. Die dafür erforderlichen Änderungen des § 28 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) und der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung… Weiter lesen