UVgO für den Bund in Kraft getreten

Am 2. September 2017 ist die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) NUR für den Bund und seine Behörden durch die Änderung/Neufassung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung in Kraft getreten (BMF-Rundschreiben vom 01.09.2017 – II A 3 – H 1012-6/16/10003:003). In Brandenburg und Berlin ist die UVgO noch nicht in Kraft gesetzt! In der Anlage zum BMF_Rundschreiben_UVgO v. 01.09.2017 sind die neu gefassten Verwaltungsvorschriften BHO nachzulesen. Das Rundschreiben enthält keine ausdrückliche Regelung. Es ist aber davon auszugehen, dass vor dem 2. September 2017 begonnene Vergabeverfahren nach altem Recht (VOL/A 1. Abschnitt) zu Ende zu führen sind.