Berlin: Rundschreiben Öffentliches Auftragswesen zur eVergabe

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat unter dem 01.12.2017 ein neues Rundschreiben ( zu finden unter: SenStadtWohn V M Nr. 06/2017) für die verbindliche Anwendung der Elektronischen Vergabe (eVergabe) im Land Berlin, die Voraussetzungen für die Einführung der eVergabe sowie der Umsetzung des Probeechtbetriebs herausgegeben.
Eine regelmäßig aktualisierte Zusammenstellung der gültigen Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die bei öffentlichen Baumaßnahmen zu berücksichtigen sind, finden Sie hier.