Wirtschaftsministerium informiert über Konsequenzen des Urteils des EuGH v. 18.09.2014 (Bundesdruckerei) für die Anwendung des BbgVergG
In seiner Entscheidung vom 18.09.2014 (Rs. C-549/13 – “Bundesdruckerei”) hatte der EuGH entschieden, dass die Mindestentgeltregelungen des Tariftreuegesetzes NRW nicht grenzenlos gelten. Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten informiert in seinem Informationsschreiben 2.2014 zum öffentlichen Auftragswesen über die… Weiter lesen